Wachhund

Die Wachhundausbildung und die abschließende VDH-Wachhundprüfung (WH) ist in Deutschland noch recht unbekannt.

Die Seiten in der gängigen VDH - Prüfungsordnung werden meist achtlos überblättert :)

Dabei ist es eine tolle, actionreiche Sportart, die auch für (ehemalige) IPO - Hunde hervorragend geeignet ist

Der Hund muss bei der Wachhundausbildung nicht springen (somit auch durch Hunde mit HD betreibbar), dafür kann er ebenfalls einen Scheintäter stellen und verbellen..

Es macht den Vierbeinern einen unheimlichen Spass und hilft auch unsicheren Hunden, ihr Selbstvertrauen zu stärken

Zugelassen sind Hunde aller Rassen und Größen.
Zur Ablegung dieser Prüfung ist Vorbedingung, dass der betreffende Hund mindestens fünfzehn Monate alt ist und die VDH - Begleithundprüfung abgelegt und bestanden hat.
Am Schluss der Prüfung werden keine Ergebnisse nach Punkten, sondern nur ein Werturteil „Bestanden“ oder „Nicht bestanden“ vom Richter bekannt gegeben.

Anders als beim VPG, ist bei dieser Prüfung die Benutzung eines sichtbaren Hetzarmes oder Schutzmantels nicht erlaubt - der „Helfer“ bleibt zivil. Beim Verfolgen des Helfers muss Vorsorge für dessen Sicherung getroffen werden

Prüfungsablauf

Teil 1 (max. 100 Punkte erreichbar)

  • Grundstellung (Konzentriertes Sitzen links neben seinem Hundeführer bis dieser ein Kommando gibt)
  • Leinenführigkeit (enges "bei Fuß - Laufen" mit Leine, dabei sollte der Hund möglichst seinen Menschen die ganze Zeit über anschauen)
  • Freifolge (enges "bei Fuß - Laufen" OHNE Leine, dabei sollte der Hund möglichst seinen Menschen die ganze Zeit über anschauen)
  • Sitz aus der Bewegung (schnelles Hinsetzen aus dem Gehen heraus, Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und geht dann irgendwann zum sitzenden Hund zurück)
  • Platz aus der Bewegung (schnelles Hinlegen aus dem Gehen heraus, Hundeführer entfernt sich 30 Schritt und ruft den Hund ab. Dieser muss so schnell wie möglich angelaufen kommen, dann gerade vor seinem Menschen „vorsitzen“ und schließlich wieder die Grundstellung einnehmen)
  • Ablegen unter Ablenkung (so langes Liegenbleiben unter Ablenkung, bis der Hund wieder vom Hundeführer abgeholt wird)
  • Gruppe ("bei Fuß - Laufen" durch eine Gruppe von fremden Personen, ohne diese zu belästigen, zu begrüßen oder anzuspringen) mit und ohne Leine

Holen eines Gegenstandes

Der Hund wird abgesetzt.

Der Hundeführer entfernt sich etwa 30 Schritt von seinem Hund und legt dort einen kleinen Gegenstand ab (meist ein Bringholz).

Nach Rückkehr zum Hund hat dieser, auf einmaliges Kommando „Bring“ den abgelegten Gegenstand schnell und freudig zu apportieren. 

Prüfung der Anhänglichkeit/ Bindung zum Hundeführer

Der Hund wird angeleint und einer zweiten Person übergeben. Der Hundeführer geht zu einer etwa 80 Schritt entfernt stehenden Personengruppe. Bis zu einer Entfernung von etwa 30 Schritt darf der Hund den Weggang seines Hundeführers beobachten.

Jetzt wird dem Hund durch Vorstellen einer Wand oder ähnlichem die Sicht genommen.
Bei der Gruppe angekommen, tritt der Hundeführer in diese. Innerhalb der Gruppe darf er sich dann seinem Hund gegenüber nicht mehr bemerkbar machen.

Der Hund wird von der zweiten Person von der Leine gelöst, und das Verhalten des Hundes, insbesondere der Gebrauch der Nase, ist bei dieser Übung zu beobachten. Hat der Hund seinen Menschen gefunden, so ist er von diesem zu beloben.

Besitzwahrung 

Der Hundeführer legt seinen Hund an einer freien, vom Richter zu bestimmenden Stelle, an einer Kette, die nicht gestrafft sein darf, ab. Der Hund kann sitzen, liegen oder stehen bleiben. Mit dem Hörzeichen „Pass auf“ wird ein größerer Gegenstand (Aktentasche, Koffer, Rock usw.) vor dem Hund abgelegt und der Hundeführer entfernt sich, immer in Sicht des Hundes bleibend, ungefähr 20 Schritt und bleibt stehen.

(Kleine Gegenstände, die der Hund in den Fang nehmen kann und z.B. Fahrräder sind nicht gestattet).

Darauf geht eine Person (in zivil) oder sogar der Richter selbst in etwa 5 Meter Entfernung an dem Hund vorbei und wieder zurück. Hierbei muss der Hund ruhig beim Gegenstand bleiben und darf sich nicht angriffslustig zeigen.

Darauf wird der Versuch unternommen, dem Hund den Gegenstand wegzunehmen. Dies kann mit einer schnellen Bewegung oder aber auch suuuuperlangsam passieren. Zeigt der Hund eine drohende Haltung, so ist die Übung erfüllt.

Unter drohender Haltung versteht man z.B. Knurren oder Bellen. Es soll hier nicht gehetzt werden, sondern es kommt auf das allgemeine Verhalten des Hundes an. Daher ist es auch nicht erlaubt, den Hund zu umkreisen oder einen Stock zu gebrauchen.

Wird der Versuch, den Gegenstand wegzunehmen, eingestellt, so geht die Versuchsperson außer Sicht, und der Hund hat beim Gegenstand zu verbleiben, um diesen wieder erneut verteidigen zu können. Erst nach einer Pause von einer halben Minute holt der Hundeführer seinen Hund auf Anweisung des Richters ab.

Teil 2 (max. 100 Punkte erreichbar)

Wachsamkeit /Aufmerksamkeit im Hofraum oder Clubhaus 

Die Übung erfolgt in einem ersatzweise angefertigten „Hofraum“ (evtl. mit Hundehütte).

Ersatzweise kann auch für die Übung das Vereins- oder Clubhaus verwendet werden.

Der Hund befindet sich in dem Hofraum (Clubhaus) frei. Jede Annäherung an die Umzäunung (Clubhaus) hat der Hund mit Aufmerksamkeit zu beobachten. Der Hund hat seine Aufmerksamkeit mit Bellen zu unterstreichen und somit das Haus zu „bewachen“.

Finden, Stellen und Verbellen eines Helfers

Sowie der Hund sich im „Hofraum“ bemerkbar gemacht hat, ergreift die Versuchsperson / der Helfer die Flucht. Der Hundeführer betritt jetzt die Umzäunung (Clubhaus) und hält den Hund fest. Der Helfer setzt die Flucht fort und begibt sich in ein für ihn sicheres Versteck. Sobald der Helfer dieses Versteck bezogen hat, wird der Hund losgelassen, der sofort zu dem Versteck hinzurennen und den sichtbaren oder unsichtbaren Täter zu verbellen hat.

Aufmerksamkeit am Laufdraht

Der Hund wird an einer Leine / Kette, die sich an einem etwa 15 Meter langen Laufdraht (z.B. zwischen zwei Bäumen gespannt) befindet, festgemacht. Der Hundeführer geht dann außer Sicht des Hundes.

Eine zivile Versuchsperson nähert sich dem Hund in einer forschen und direkten Art, ohne ihn jedoch in irgendeiner Form zu berühren oder zu bedrängen.

Der Hund hat diese Person zu verbellen, wie dies dem Wesen eines angeleinten „Wachhundes“ entspricht. Hierauf begibt sich die Versuchsperson außer Sicht.

Jetzt tritt am anderen Ende des Laufdrahtes ebenfalls eine Versuchsperson heran und „reizt“ ebenfalls den Hund. Der Prüfling soll mit Hilfe seines Laufdrahtes an das andere Ende laufen und den zweiten Helfer ebenfalls verbellen.

Nachdem auch diese Versuchsperson außer Sicht des Hundes gegangen ist, wird die Übung beendet und der Hund abgeholt.