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Der Hund arbeitet eine von einer Person gelegte "Spur" mit Richtungsänderungen aus. Auf dieser "Spur" werden diverse Gegenstände verloren, welche der Hund während der Suche anzeigen (=“verweisen“) soll. Es gibt in Bezug auf die Aufnahme einer Spur zwei unterschiedliche Möglichkeiten und Ausbildungen:
hier nimmt der Hund die tatsächliche Duftspur des Menschen auf.
funktioniert über die Düfte der mechanischen Bodenverletzung |
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Schon ein Regenschauer kann dazu führen, dass die Spur nicht aufgenommen und verfolgt werden kann. Hunde folgen von ihrer Natur her eher der Duftspur und müssen für die Fährtenarbeit umgeschult werden. Unsere Fährtenhunde sind also für die Suche nach vermissten Personen nicht geeignet. Wir betreiben diese Art der Ausbildung aus rein sportlichen Ambitionen. Der Untergrund für die Fährtenarbeit kann Wiese, Acker, brachliegendes Gelände, Saat, Waldboden etc. sein. Je nach Schwierigkeitsgrad der Prüfungsstufe und dem Leistungsstand des Prüflings, wird der Hund nach 20, 30 oder 60 Minuten nach dem Legen „angesetzt“. Außerdem werden unterschiedlich viele Richtungswechsel eingebaut. Der Hund wird an einer 10m langen Leine geführt. Gesucht werden kann bei fast bei jedem Wetter, ausser bei Frost, extrem starken Regenfällen und geschlossener Schneedecke. Bei reinen Fährtenhundprüfungen (= Fährtenhund/ FH 1 und 2, also ohne Unterordnung und Schutzdienst) wird zusätzlich zu den oben beschriebenen Anforderungen, eine sog. „Verleitung“ gelegt, welcher der Hund natürlich nicht folgen sollte. Dabei läuft eine fremde Person auf Anweisung des Richters mehrfach quer über die gelegte Fährte - der Prüfling darf sich dadurch nicht irritieren lassen Ebenso wird eine Strasse oder ein Weg überquert. Die Fährte hat eine Liegezeit von 3 Stunden und ist 1500 Schritte lang, hat diverse Richtungsänderungen, vier Gegenstände und wird in Wechselgelände gelegt. Es bedarf sehr viel Vertrauen und Bindung zwischen Hund und Hundeführer um diese Aufgabe zu meistern.
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